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Notfallbetreuung

Anmeldung zur Notbetreuung

Die Dynamik rund um die Entwicklung der Ereignisse um das Corona-Virus dauert an.

Laut Rundverfügung 5/2020 Corona (COVID-19) - Notbetreuung an Schulen vom 20.03.2020 soll die Notbetreuung in den Osterferien in den Schulen gewährleistet sein, damit Beschäftigte in systemrelevanten Berufen nach wie vor ihrer Beschäftigung nachgehen können.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen

Bereich,

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und

Feuerwehr,

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und

vergleichbare Bereiche.

Die Notbetreuung während der Osterferien (30.03.-14.04.20) in der Schule wird von 8.00 – 13.00 Uhr in Kleinstgruppen stattfinden.

Bitte nutzen Sie den das >hier< angefügte Dokument (geschützt), um ihr Kind für eine Notfallbetreuung während der Osterferien an den jeweiligen Terminen anzumelden oder klicken Sie auf das nebenstehende Bild, um weitergeleitet zu werden.