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Begabungsförderung

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

bei uns an der KGS Gieboldehausen „geht noch mehr“ als Deutsch, Mathe oder Englisch in der eigenen Klasse zu lernen.

Es gibt viele Angebote, sich auszuprobieren und die eigenen Begabungen zu entdecken.

Sieh selbst …

… und das ist nur ein kleiner Ausschnitt! Es gibt viele weitere Möglichkeiten im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die KGS Gieboldehausen geht in ihrem Konzept der Begabungsförderung von einem dynamischen und weitgefassten Begabungsbegriff aus:

  • Bei Begabungen handelt es sich um Potenziale (Möglichkeiten) jeder/jedes Einzelnen, die sich u. a. im Zusammenhang mit einer anregenden Lern- und Lebenskultur entwickeln und sichtbar werden können, z. B. in Form einer bestimmten Leistung.

  • Begabungen sind nicht allein im rein kognitiven Bereich zu sehen, sondern in vielen anderen Bereichen, z. B. im sportlichen, musikalischen, praktischen und sozialen.

Der Förderung der unterschiedlichen Begabungen dienen verschiedene Angebote, die fortlaufend weiter ausgebaut werden:

  • Angebote im unterrichtlichen Bereich:

  • Wechsel in den nächsthöheren Schulzweig

  • Teilnahme an einem Hauptfach im nächsthöheren Schulzweig

  • in der Unterstufe: Kennenlernen unterschiedlicher Fächer des musisch-kulturellen Bereichs im 5. Jg. (alle Schulzweige), im 6. Jg. (HS und RS)

  • Profilwahl ab dem 7. Jg. (Hauptschul- und Realschulzweig), ab dem 8. Jg. (Gymnasialzweig)

  • Berufsorientierung in allen Schulzweigen

  • Angebote im außerunterrichtlichen Bereich:

  • Arbeitsgemeinschaften für alle Begabungsfelder

  • Projekte, insbesondere im Bereich der sozialen Verantwortung

  • Teilnahme an Wettbewerben

  • Projektwochen

  • Sprachreisen

Zentraler Bestandteil der Begabungsförderung ist die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch alle Lehrkräfte, insbesondere durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.

Wichtige Instrumente sind dabei die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, die für jede Schülerin und jeden Schüler aufbauend auf den Erkenntnissen der Grundschule bis zum 10. Jahrgang fortgeführt wird, und die pädagogischen Konferenzen, die halbjährlich für jede Klasse stattfinden und in denen nicht allein die Leistung, sondern das gesamte Potenzial jeder Schülerin und jedes Schülers im Mittelpunkt der Beratungen steht.

Mit all diesen Angeboten füllt die KGS Gieboldehausen § 54 des Nieder-sächsischen Schulgesetzes* mit Leben.


(*§ 54 Recht auf Bildung

„Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. 2Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. 3Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“)